Vorstand

Vorstand

Der Vorstand, bestehend aus mindestens drei höchstens fünf Mitgliedern, arbeitet im Rahmen des Stiftungsgesetzes.




  • gewissenhafte Verwaltung des Stiftungsvermögens und sonstigen Mitteln
  • Aufstellung des Wirtschaftsplanes
  • Beschlussfassung der Verwendung der Erträge des Stiftungsvermögens und sonstigen Zuwendungen,
  • Aufstellung der Jahresabrechung, Bestellung eines Revisors
  • Berichterstattung über die Erfüllung des Stiftungszwecks